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Ehrenkodex für empfohlene Heilkundige


IVH-empfohlene Heiler(innen) halten sich an folgenden Ehrenkodex:

Ehrenkodex für empfohlene Heilkundige
  • Ich verspreche nichts – keine Linderung oder gar Heilung.
  • Bei körperlichen Erkrankungen arbeite ich nicht in Konkurrenz zu ärztlichen Maßnahmen, sondern komplementär, in Ergänzung. Dies schließt ein: Ich vermeide alles, was einen Hilfesuchenden veranlassen könnte, ärztliche Konsultationen/ Behandlungen hinauszuzögern oder zu unterlassen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Ich empfehle keine Arzneimittel und enthalte mich jeglichen Ratschlags, Arzneimittel abzusetzen oder anders einzunehmen als ärztlich verordnet. Bei sogenannten „psychischen Störungen“ hingegen können im Einzelfall Warnungen vor ärztlichen Maßnahmen angebracht, ja geboten sein, insbesondere bei fragwürdigen Diagnosen, bei Einweisungen in Kliniken sowie beim Einsatz von Psychopharmaka.
  • Ich stelle keine Diagnosen.
  • Sexuelle Beziehungen zu Hilfesuchenden sind für mich tabu.
  • Ich setze Hilfesuchende niemals unter Druck – sei es durch Versprechungen oder Drohungen -, eine Behandlung bei mir zu beginnen oder fortzusetzen.
  • Ich werbe nicht mit irreführenden Titeln.
  • Soweit ich mir meine heilerische Tätigkeit honorieren lasse, treffe ich mit Hilfesuchenden ausdrückliche, unmissverständliche Vereinbarungen über Leistung und Gegenleistung, bevor die Behandlung beginnt.
  • Namen, Diagnosen und sonstige persönliche Daten meiner Klienten behandle ich vertraulich, es sei denn, sie entbinden mich ausdrücklich von der Schweigepflicht.

Zum Download:

Info "Der IVH-Verhaltenskodex für geistig Heilende" (PDF, 9 KB)

Wie gewährleistet die IVH, dass sich ihre Heiler entsprechend verhalten?

Über die Einhaltung des Kodex wachen kontinuierlich Patienten: Jeder Hilfesuchende erhält von der IVH neben Adressen und Infomaterial auch einen Fragebogen, in dem unter anderem ethische Aspekte der Heilerpraxis erhoben werden. Patienten, die diesen Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückschicken, erhalten eine Gutschrift.

Beschwerden, die auf Verstöße gegen den IVH-Heilerkodex hindeuten, werden von einer "Mediation" genannten Stelle bearbeitet; in juristisch heiklen Fällen greift eine Anwaltskanzlei ein.

In Zweifelsfällen setzt ein "Screening" ein, bei dem Beauftragte der IVH Heilerpraxen aufsuchen, sich dort ein persönliches Bild machen - teils in verdeckter Recherche, teils im offenen Gespräch mit Heilern und anwesenden Klienten - und ihre Beobachtungen in einem standardisierten Fragebogen festhalten. Aufnahme bzw. Verbleib eines Heilers im IVH-Netzwerk hängt entscheidend vom Ergebnis eines solchen "Screenings" ab.

Infos


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